Frau Brambilla beim Notar

Nov 15, 2023 | Allgemein, Brambilla, Eigentumswohnung | 11 Kommentare

Neues Kapitel der Muster-Familie Brambilla

Was bisher geschah:

Frau Maria Brambilla hat von ihrer Mutter ein Haus geerbt. Sie bewohnt mit ihrem Mann Josef und den beiden Kindern, Adam und Eva, eine Eigentumswohnung. Durch die Annahme des Erbes gerät Frau Brambilla in die Mühlen der Bürokratie und hat manch schlaflose Nacht. Die Entscheidung das geerbte Haus zu renovieren und dann selbst zu bewohnen, bringt einige Aufregungen in den bis dato geregelten Alltag der Familie.

Kapitel 3

Frau Brambilla beim Notar

Die Eheleute Brambilla sind durch die Aussagen des Formalis beim Amtsgericht vollkommen durcheinander.

Nach einem verzweifelten Anruf bei der Bank, wird ihnen mittgeteilt, dass der Notar sich um solche Angelegenheiten kümmert.

Die Brambillas konsultieren also einen Notar. Bei der Wahl, machten sie sich keine großen Gedanken, da diese als Amtspersonen anzusehen sind und dementsprechend alle die gleiche Kostennote haben. Nach einer kurzen Begrüßung kommen die Brambillas endlich dazu ihr Anliegen vorzubringen. Bevor der Notar Herr Urkundus ins Detail geht, fragt er, ob die Erbschaft schon beim Finanzamt angezeigt worden sei. Jeder, der Kenntnis davon erlangt, dass er in Zusammenhang mit einem Todesfall Vermögenswerte erhält, ist verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten, nachdem er Kenntnis erlangt hat, dem für die Erhebung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt diesen Vorgang anzuzeigen. Das zuständige Finanzamt ist das für Erbschaftssteuerangelegenheiten des Erblassers – nicht des Erwerbers – zuständig ist. Hätte Frau Brambillas Mutter ein notarielles Testament gemacht oder einen Erbvertrag mit ihrer Tochter geschlossen, müsste Sie keine Anzeige beim Finanzamt über die Erbschaft  machen, hätte sie nicht Grundbesitz geerbt. Denn durch das geerbte Grundstück ist eine Anzeige wieder erforderlich. Nach Eingang der Anzeige prüft das Finanzamt, ob es den Anzeigenden zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auffordert. Unterlässt man die Anzeige, zu der man nach dem Gesetz verpflichtet ist, kann dies zu einem Strafverfahren wegen (versuchter) Steuerhinterziehung führen, wenn durch das Unterlassen der Anzeige die Erbschaftssteuer nicht oder verspätet festgesetzt wird so soll die Anzeige beim Finanzamt  folgende Angaben enthalten:

Vorname und Familienname – Beruf – Wohnung der Erblassers und des Erwerbers, Todestag und Sterbeort des Erblassers, Gegenstand und Wert des Erwerbs, Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis, frühere Zuwendungen des Erblassers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.

Frau Brambilla schaut ihren Mann verzweifelt an und fragt den Urkundus nach der Erbschaftssteuer. Dieser erklärt, dass sie als Tochter einen Freibetrag von 400.000 Euro hat und wenn die Immobilie nicht mehr an Wert hat und weitere Vermögenswerte nicht vererbt worden sind, dann sind Sie von der Steuer befreit. Grunderwerbsteuerpflichtig sind Sie als Tochter ja auch nicht. Somit bleiben Ihnen die in Niedersachsen festgelegten 5% Grunderwerbsteuer vom Wert der Immobilie erspart. „Das wird ja jetzt immer verrückter mit dieser Erbschaft “ sagt Frau Brambilla und stellt fest „wir wissen gar nicht, was für einen Wert unsere Immobilie hat. Was machen wir denn jetzt? “ Der Urkundus verweist auf einen Bewertungssachverständigen, dieser wird den Wert ermitteln und Ihnen ein Gutachten zur Weiterleitung an das Finanzamt erstellen und wendet sich dem eigentlichen Anliegen der Familie Brambilla zu. Daraufhin zieht er zuerst das Grundbuch und leitet es an die Bank zum Zweck der Finanzierung weiter, das war am selben Tag erledigt. Der gleich daraufhin beantragte Erbschein war nach drei Wochen ausgestellt. Die Grundschuldbestellungsurkunde war schon vor Eingang des Erbscheines beurkundet. Somit konnte der Notar gleichzeitig den Eintrag der Grundschuld und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen. Leider war der Formalis sehr ausgelastet und darum dauerten die Eintragungen im Grundbuch nochmals drei Wochen. Eine Woche darauf ging die Zahlung der Bank ein und die Brambillas konnten ihre Renovierungsarbeit fortsetzen.

Durch den Kontakt zum Notar haben die Brambillas erfahren, dass man an Immobilieneigentum die rechtliche Herrschaft nur durch die Eintragung im zuständigen Grundbuch als Eigentümer erhält. Indem man die Schlüssel und das Nutzungsrecht hat ist man Besitzer, das ist die tatsächliche Herrschaft. Erbschaftsteuer mussten Sie auch nicht zahlen, da die Immobilie durch das Gutachten nur einen Wert von 300.000,– € darstellt und weitere Vermögenswerte nicht hinterlassen wurden. Somit wurde der für Frau Brambilla geltende Steuerfreibetrag für Erbschaftsteuer in Höhe von 400.000,- €, als Kind in Erbfolge, nicht überschritten.

Jetzt kennen Sie sich jetzt mit Eigentum und Erben aus und wissen das Erben ganz schön anstrengend und teuer sein kann. Grad wenn es sich um Immobilien handelt.

Dass der Verkauf der Eigentumswohnung die nächsten schlaflosen Nächte bringt, erfahren sie in der Fortsetzung.

Bildnachweis:

Fotolia_71995594_S_portrait of middle age spouses © evarin20

11 Kommentare

  1. Jürgen

    Hallo Carmela,

    an der Stelle will ich einfach mal Danke sagen. Du schreibst wirklich sehr anschaulich und vor allen Dingen verständlich. Menschen, die sich in ähnlichen Situationen befinden, ist das eine große Hilfe. Super, dass Du sowohl Zeit als auch Kreativität investierst und darüber hinaus noch kostenlos Dein Fachwissen teilst. Danke!

    Viele Grüße
    Jürgen

    Antworten
    • Cantore

      Hallo Jürgen,
      vielen Dank für Deinen Kommentar.
      Ich arbeite gerade daran, mein Angebot auszuweiten um noch mehr Hilfestellung
      zu leisten.
      Herzlichen Gruß
      von der Immobilienflüsterin 😉
      Carmela

      Antworten
  2. Marie Krause

    Vielen Dank, Frau Cantore, die Geschichte macht diesen komplizierten Sachverhalt viel verständlicher. Die Bürokratie kann einem wirklich jedes noch so atemberaubende Erbe verderben. Meine Großmutter möchte uns ihr Ferienhaus vererben, weshalb ich mich jetzt schon fleißig über alles Rund ums Erben informiere.

    Antworten
    • Cantore

      Hallo Frau Krause,
      wenn Ihre Großmutter Ihnen die Immobilie vererben möchte, dann kann Sie Ihnen einiges an Bürokratie mit einem notariellen Testament ersparen.
      herzlichst
      Ihre Immobilienflüsterin
      Carmela Cantore

      Antworten
  3. Leopold Müller

    Dieser Artikel schafft es wirklich, den Ablauf eines Notartermins allgemein verständlich zu vermitteln. Gut zu wissen, dass unter gewissen Umständen um die Grunderwerbssteuer rumkommt. Ich freue mich schon auf Kapitel 4 Ihrer Reihe.

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  4. Leopold Müller

    Schön, dass man hier mehr über die Rolle des Notars erfährt und die Informationen dabei anhand einer Fallstudie gleich verdeutlicht werden. Gut zu wissen, dass es beim Erbe einen Freibetrag von 400.000 € gibt. Meine Oma ist auch vor einiger Zeit gestorben und der zu erbende Betrag lag dabei unter Freigrenze.

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  5. Sandra Geier

    Dieser Erfahrungsbericht zum Notargang hat mir wirklich gut gefallen. Es ist interessant, dass keine 5 Prozent Grunderwerbsteuer anfallen, aufgrund der erbrechtlichen Sonderstellung als Tochter. Ich denke, als Laie ist es schwer, das Feld zu durchblicken, bei offenen Fragen sollte man sich an einen Fachanwalt wenden.

    Antworten
  6. Moritz

    Ich bin mir sicher, dass jeder ein Testament braucht. Wir haben alle unser eigenes Eigentum und sind verpflichtet, es in jeder Situation ordnungsgemäß zu entsorgen. Vielen Dank für die Darstellung in Form einer Geschichte.

    Antworten
  7. Leopold Müller

    Schöner Erfahrungsbericht bezüglich des Notartermins. Wirklich gut, dass man als Kind eines Verstorbenen einen Freibetrag von 400.000 Euro hat, der steuerfrei ist. Ich finde jedoch gut, dass darüber eine Steuer fällig wird.

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  8. Anja

    Ihre Erzählung über das Abenteuer „Frau Brambilla beim Notar“ hat mich schmunzeln lassen! Sie beschreiben die Situation so lebhaft und humorvoll, als wäre ich selbst dabei gewesen. Vielen Dank, dass Sie uns an Ihren Erlebnissen teilhaben lassen und uns zum Schmunzeln bringen. Ich freue mich schon auf weitere unterhaltsame Geschichten von der „Immobilienflüsterin“!

    Antworten
    • Cantore

      Hallo Anja,
      vielen herzlichen Dank für deinen Kommentar.
      Es freut mich, dass die Familie Brambilla ankommt.
      Bald geht es weiter.
      Letztendlich war meine Intension, darzustellen was alles bei einem Immobilienerwerb
      oder Verkauf schief laufen kann.
      Lieben Gruß
      Carmela

      Antworten

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