Warum die Wertermittlung entscheidend ist und wer Ihnen dabei helfen kann

Jul 17, 2023 | Allgemein, Bewertung, Eigentumswohnung, Immobilienverkauf, Produkte, Verkaufsprozess | 0 Kommentare

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist eines der wichtigsten Startkriterien der passende Verkaufspreis. Denn:

Setzen Sie den Verkaufspreis zu niedrig an, verlieren Sie Geld.
Bieten Sie Ihre Immobilie zu teuer an, verlieren Sie Zeit.

Sehen Sie hier auf einen Blick, wie Ihnen der richtige Preis den Verkaufsprozess erleichtert:

P = Professionalität

Der Interessent sieht auf den ersten Blick, das Sie den Preis nicht aus der Wunschkiste entnommen und stattdessen einen Sachverständigen mit einer Bewertung beauftragt haben. Dies bringt Ihnen das Vertrauen Ihres Käufers.

R = Risikofrei

Ihr Interessent bekommt eine Finanzierung (Bonität vorausgesetzt).

E = Ergebnis

Sie beschleunigen den Ablauf und kommen schneller zu Ihrem gewünschtem Ergebnis.

I  = Interesse

Sie haben einen größeren Zulauf von Interessenten.

S = Sicherheit

Bei Preisverhandlungen, wissen Sie wo die Grenze gesteckt ist. Sie erleiden keinen Verlust bei eventuell zu niedrig angesetztem Verkaufspreis.

Ihre 7 Vorteile bei einer Immobilienbewertung

  1. Ein Wertgutachten informiert Sie über den Verkaufspreis, der für Ihre Immobilie nach den Marktgegebenheiten realistisch erzielt werden kann.
  2. Ein Wertgutachten verhindert einen Vermögensschaden, der Ihnen als Verkäufer, durch eine zu niedrige Preisvorstellung entstehen könnte.
  3. Mit einem Wertgutachten für ein Haus belegt der Verkäufer gegenüber dem Käufer die Werthaltigkeit der Immobilie und die Berechtigung des geforderten Kaufpreises.
  4. Mit einem Wertgutachten bauen Sie Vertrauen beim Käufer auf.
  5. Ein Wertgutachten sorgt für Klarheit über den Wert einer Immobilie und verkürzt die Preisverhandlungen.
  6. Eine fundierte Immobilienbewertung erleichtert der Bank des Käufers die Entscheidung über die Finanzierung der Immobilie.
  7. Ein Wertgutachten trägt somit wesentlich zu einer Beschleunigung des angestrebten Immobilienverkaufs bei.

Die Immobilienbewertung

Die Immobilienbewertung ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren. Ein Immobilienwert ist keine mathematisch exakt ermittelbare Größe. Er ist ein simulierter Wert der unter Vorgaben der ImmoWertermittlungs-Verordnung (ImmoWertV) in Verbindung mit den Wertermittlungs-richtlinien (WertR) im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) ermittelt wird.

Bei einer Immobilienbewertung steht am Anfang die Frage, welcher Wert ermittelt werden soll.

Das Bewerten ist zielgerichtet und bedarf eines Wertsystems. Demzufolge erschließen sich zahlreiche Wertbegriffe. Die wichtigsten Wertbegriffe, die heute im Rechts- und Wirtschaftsleben gebräuchlich sind, unterscheiden sich in

  • Verkehrswert
  • Vergleichswert
  • Sachwert
  • Ertragswert
  • Beleihungswert

Die Wahl der zur Anwendung kommenden Wertermittlungsverfahren oder eines einzelnen Wertermittlungsverfahrens ist in § 8 ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) geregelt.

Zur Wertermittlung werden folgende Verfahren eingesetzt

  • Vergleichswertverfahren / geregelt in § 15 ImmoWertV
  • Ertragswertverfahren / geregelt in § 17 ImmoWertV
  • Sachwertverfahren / geregelt in § 21 ImmoWertV

Wer ist für Sie der passende Ansprechpartner

Die Beauftragung zur Erstellung einer Immobilienbewertung ist eine Vertrauensentscheidung. Hier geht es neben dem Vermögenswert auch um Diskretion. Für eine unabhängige und sachkundige Bewertung bedarf es eines kompetenten Partners.

Wer ist Sachverständiger

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der „besonderen Sachkunde“. In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet.

In Deutschland gibt es keine allgemeine Berufsbezeichnung für die auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung tätigen Fachleute. Die auf diesem Gebiet Tätigen bezeichnen sich zumeist allgemein als Sachverständige für die Bewertung unbebauter und bebauter Grundstücke.

Diese  Bezeichnung sollte eigentlich nur solchen Personen vorbehalten bleiben, die sich als haupt – oder nebenberuflich tätige Fachleute durch besondere und überdurchschnittliche Fachkenntnis und Fähigkeiten auszeichnen und in dieser Eigenschaft für Gerichte, Behörden und Privatpersonen Gutachten zu bestimmten Problemen erstatten oder allgemein Unkundigen eine eigene Urteilsbildung ermöglichen.

Sachverständige lassen sich einteilen in:

  • freie oder auch selbsternannte Sachverständige
  • (amtlich) anerkannte Sachverständige
  • verbandsmäßig anerkannte Sachverständige
  • gerichtlich anerkannte Sachverständige
  • berufene Sachverständige
  • qualifizierte Sachverständige
  • zugelassene Sachverständige
  • ermächtigte Sachverständige
  • verpflichtete Sachverständige
  • öffentlich bestellte Sachverständige
  • zertifizierte Sachverständige

Die Unterteilung sagt nichts aus über die Qualifikation. Alle unterliegen denselben Pflichten, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen bei der Erstattung ihrer Gutachten vorzugehen.

Aufgrund dieser Vielfalt gibt es keine zentrale Auskunftsstelle. Informationen zu Sachverständigen in Ihrer Nähe erhalten Sie beim IVD (Berufsverband) und der zuständigen IHK als Aufsichtsbehörde.

Die Vorteile einen Sachverständigen zu beauftragen

Die Bestimmung des Verkehrs-Marktwert Ihrer Immobilie ist äußerst wichtig. Von Sachverständigen erhalten Sie keine subjektive Markteinschätzung, keinen Maklerwunschwert oder unseriöse Versprechen. Der Wert Ihrer Immobilie wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben objektiv ermittelt. Die Immobilienwertermittlungsverordnung und das Baugesetzbuch müssen angewandt werden.

Es werden Marktdaten wie Bodenrichtwerte, Marktanpassungsfaktoren Liegenschaftszinssätze etc. verwendet. Diese werden von den zuständigen Gutachterausschüssen aus realisierten Immobilienverkäufen abgeleitet.

Jede Immobilie weist individuelle Merkmale auf wie z.B. Ausstattung oder Lage. Die Bewohner prägen das Bild ebenso mit ihren Lebensgewohnheiten.

Daher ist die Wertermittlung einer Immobilie komplex und erfordert Sachverstand.

Gerade die individuellen Abweichungen von der Norm müssen erfasst und marktgerecht eingeschätzt werden. Hierfür sind Kenntnisse hinsichtlich Rechten und Belastungen in der Grundstücksbewertung Voraussetzung.

Der Eigentümer selbst ist in der Regel nicht objektiv und ein Online-Portal kann dies nicht leisten.

Zusammenfassung

  • Der Preis, ein wichtiges Startkriterium beim Immobilienverkauf
  • Durch eine professionelle Immobilienbewertung das Vertrauen des Käufers gewinnen und den Ablauf beschleunigen
  • Das Bewerten ist zielgerichtet und bedarf eines Wertesystems
  • Unabhängige und sachkundige Bewertung unter Beachtung von Diskretion und Ihrer persönlichen Interessen
  • Gutachter/Sachverständige sind Ausdruck für fachliche Kompetenz im Hinblick der Verpflichtung unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen Gutachten zu erstellen

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen eine individuelle, persönliche Beratung? Dann buchen Sie Ihren Wunschtermin in meiner für Sie kostenfreien Sprechstunde.

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Ich freue ich mich auf Ihren Kontakt.

Bildnachweis: Fotolia_77936616_S_Solide Baufinanzierung © Eisenhans

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