Frau Brambilla erbt ein Haus

Jan 10, 2023 | Allgemein, Bewertung, Brambilla, Grundbuch | 0 Kommentare

Liebe Leser,

heute stelle ich Ihnen die Brambillas vor. Diese erfundene Familie erlebt zahlreiche Abenteuer rund um das Thema Immobilie, welche ich in gleicher oder ähnlicher Form mit zahlreichen Kunden selbst so erfahren habe. Damit Ihnen all dies erspart bleibt, lasse ich Sie – manchmal liebevoll überspitzt – an den kleinen und großen Katastrophen der Brambillas teilhaben.

Ich wünsche Ihnen gute Unterhaltung.

Kapitel 1

Frau Brambilla erbt ein Haus

Frau Maria Brambilla und Herr Josef Brambilla wohnen mit ihren Kindern Adam und Eva in einer netten, kleinen Eigentumswohnung in Traumstadt. Ihr Leben verlief ruhig und in geordneten Bahnen. Bis Frau Brambilla das Haus ihrer Mutter erbte und plötzlich war die Ruhe dahin.

Durch das Ableben ihrer Mutter besitzt Frau Brambilla nun, als gesetzlicher Erbe erster Ordnung, die Verfügung über das Eigentum der Verstorbenen. Dieses Eigentum besteht aus einem schönen Grundstück auf dem ein Einfamilienhaus steht, in welchem die Mutter nach dem Ableben des Vaters allein lebte.

Frau Brambillas Mutter regelte ihre Angelegenheiten stets selbstständig. Sie versicherte ihrer Tochter, dass sie schuldenfrei ist und mit ihrem Ableben ein einfacher und problemloser Übergang des Eigentums auf sie als Alleinerbin erfolgen würde.

Frau Brambilla kann das Erbe ihrer Mutter also ruhigen Gewissens annehmen. Außerdem geht sie davon aus, dass mit dem Erbantritt auch die Übertragung des Hauses automatisch erfolgt sei.

Dass mit der Annahme des Erbes der Weg durch den Bürokratie-Dschungel erst beginnt, konnte sie aufgrund fehlender Erfahrung nicht ahnen. Als sie damals die Wohnung gekauft hatten, regelte der Notar alles. Der kennt sich ja schließlich aus.

Der Erbschein, der eventuell notwendig ist, ist nicht unbedingt Jedem ein Begriff. Dass eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen muss, ist sicherlich auch nicht das Erste woran im Falle einer Erbannahme gedacht wird.

Während Frau Brambilla sämtliche Papiere für das Haus zusammensucht, fällt ihr durch Zufall der Vertrag für die Gebäudeversicherung in die Hände. Eine solche Versicherung deckt Kosten für Schäden an Gebäuden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab.

Während sie den Vertrag liest, bemerkt sie die auffallend hohen Kosten und denkt an eine Vertragsänderung.

Ein Anruf bei der Versicherung klärt darüber auf, dass die Wohngebäudeversicherung in ihrem Fall bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrages fortbestehen bleibt. Mit Eintragung eines neuen Eigentümers im Grundbuch besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann innerhalb eines Monats, ab Datum der Eigentumsumschreibung, ausgeübt werden und muss schriftlich erfolgen. Wird von diesem Sonderkündigungsrecht kein Gebrauch gemacht, erfolgt eine Fortführung der Wohngebäudeversicherung durch den neuen Eigentümer automatisch.

Bei Frau Brambilla macht sich die Verwunderung breit. Sie ist davon ausgegangen, dass sie mit der Annahme des Erbes automatisch Eigentümerin des Hauses wird.

Viele Fragen häufen sich und Ungewissheit tritt auf. Das führt dazu, dass Frau Brambilla unsicher wird. Nach einer schlaflosen und sorgenerfüllten Nacht schlägt ihr Mann vor, eine andere Versicherung zu Rate zu ziehen. Schließlich kennt er sich mit diesen Dingen ja auch nicht aus. Er ruft seinen Chef an und nimmt sich einen freien Tag. Sie fahren in die Stadt dort ist die Versicherungsagentur “Freudvoll“.

Der Versicherungsberater Herr Hilfsbereit bestätigt die bereits getätigten Aussagen seines Kollegen und fügt an, dass es in Deutschland keine Versicherungspflicht für Gebäude gibt. In bestimmten Fällen wiederum muss eine Immobilie versichert sein und eine Kündigung ist nur ratsam, wenn die Konditionen verbesserungswürdig sind.

Die Gebäudeversicherung der Verstorbenen läuft noch neun Monate und zu viel gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Das Ehepaar beschließt den Vertrag vorerst bestehen zu lassen und beschließen den Umzug von der Eigentumswohnung ins geerbte Haus.

Der Verkauf der Eigentumswohnung steht nun an und der Umzug wird geplant.

Jetzt beginnt das Abenteuer erst richtig. Fortsetzung folgt.

Bildnachweis:

Fotolia_71995594_S_portrait of middle age spouses © evarin20

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